Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unserem Förderprogramm. Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet werden, kontaktieren Sie uns gerne unter info@rig-bautzen.de.
Das Hauptziel ist die Unterstützung von lokalen Initiativen in und um Székelykeresztúr, die kreative und nachhaltige Projekte für Kinder und Jugendliche (ca. 6-18 Jahre) umsetzen. Wir möchten Talente fördern, Gemeinschaft stärken und zur Völkerverständigung beitragen. (Details siehe Förderbedingungen)
Antragsberechtigt sind bevorzugt gemeinnützige Organisationen (Vereine, Stiftungen, Kirchengemeinden) aus der Region. Auch andere lokale Initiativen oder Einzelpersonen können einen Antrag stellen, wenn sie mit einem lokalen gemeinnützigen Partner kooperieren.
Für das Startjahr 2025 haben wir im Haushalt 8.000 Euro speziell für dieses Kleinstförder-Programm vorgesehen.
Die Obergrenze liegt bei 1.000 Euro (ca. 5.000 Lei/RON) pro Projekt und Förderrunde (also pro Halbjahr).
Ja, eine Organisation kann grundsätzlich mehrere Anträge für unterschiedliche Projekte einreichen. Jeder Antrag wird einzeln bewertet. Ob mehrere Projekte gleichzeitig bewilligt werden, hängt von der Qualität der Anträge und den verfügbaren Mitteln ab.
Die Laufzeit sollte in der Regel 12 Monate nicht überschreiten. Da die Förderung halbjährlich vergeben wird, kann ein Projekt sich über zwei Förderrunden erstrecken oder eine Anschlussförderung beantragen.
Gefördert werden Projekte für Kinder und Jugendliche (ca. 6-18 Jahre) in/um Keresztúr, die unseren Satzungszielen entsprechen. Beispiele sind Projekte in den Bereichen Musik, Kunst, Kultur, Sport, Umweltbildung, Medienkompetenz, Handwerk, soziale Kompetenzen, Lernhilfe oder auch kleine Camps/Freizeiten. Wichtig sind uns die Beteiligung der Kinder und ein nachhaltiger Ansatz. (Weitere Beispiele siehe Förderbedingungen)
Ja, absolut. Wenn eine Organisation ein größeres Projekt hat und bereits eine Teilfinanzierung aus anderer Quelle hat, kann sie bei uns eine Förderung für den Restbetrag (bis zur Obergrenze von 1.000 Euro pro Förderrunde) beantragen. Kofinanzierung oder Eigenmittel sind willkommen und werden bei der Bewertung positiv berücksichtigt.
Für das Jahr 2025 ist die erste Antragsfrist der 31. August 2025. Ab 2026 planen wir halbjährliche Fristen (Ende Februar und Ende August). Früher eingereichte Anträge für Projekte mit zeitigem Start können auch vor der Frist geprüft werden.
Anträge können auf Deutsch, Ungarisch oder Rumänisch über unser Online-Formular eingereicht werden.
Ja, für die Auszahlung der Fördermittel ist ein Bankkonto notwendig, das auf den Namen der antragstellenden Organisation oder einer verantwortlichen Person lautet.
Nein, nicht zwingend. Projekte im Kerekudvar Gemeinschaftshaus sind willkommen, wenn die Rahmenbedingungen passen. Wir fördern aber ausdrücklich auch Projekte, die an anderen Orten in Székelykeresztúr und Umgebung stattfinden.
Für uns bedeutet Nachhaltigkeit, dass ein Projekt über den reinen Förderzeitraum hinaus positive Effekte erzielt. Das kann die Weiterführung von Aktivitäten sein, die Verankerung in der Gemeinschaft, der Erwerb bleibender Fähigkeiten bei den Teilnehmern oder ein verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen. Im Antragsformular gibt es hierzu einige Leitfragen.
Die Förderung erfolgt in der Regel auf Basis von Pauschalen. Der Nachweis der Mittelverwendung geschieht primär über einen inhaltlichen Bericht mit Fotos, Videos und Teilnehmerlisten. Details werden in der Fördervereinbarung geregelt.