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„Kreative Zukunft”

Förderprogramm

Kleinstförderungen für Projekte mit Kindern und Jugendlichen in und um Székelykeresztúr.

Förderbedingungen „Kreative Zukunft“ 2025 (Runde 1)

1. Ziele des Förderprogramms

Die RIG Bautzen fördert gemäß ihrer Satzung (§2) Projekte, die der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz und Völkerverständigung dienen. Schwerpunkte sind die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in Rumänien (Region Székelykeresztúr), insbesondere aus Familienhäusern, Pflegefamilien oder dem Umfeld der offenen Jugendarbeit, sowie die Integration ehemaliger Heimkinder in das Gemeinwesen. Mit dem Programm „Kreative Zukunft“ sollen lokale Initiativen gestärkt werden, die nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ agieren, auf lokale Bedürfnisse eingehen und eine nachhaltige positive Wirkung entfalten.

2. Zielgruppe

Direkte Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche (ca. 6-18 Jahre) in und um Székelykeresztúr. Besonders begrüßt werden Projekte, die sich an Kinder und Jugendliche aus dem Kinderschutz (Familienhäuser, Pflegefamilien) richten oder deren Integration fördern.

3. Was wird gefördert?

Gefördert werden kreative, partizipative und nachhaltig angelegte Projekte in Bereichen wie:

  • Musikalische, künstlerische oder kulturelle Bildung (z.B. Kurse, Workshops, kleine Camps)
  • Sport- und Bewegungsangebote
  • Umweltbildung und Naturerfahrung
  • Medienkompetenz
  • Handwerkliche und technische Fähigkeiten
  • Soziale Projekte zur Stärkung des Gemeinschaftsgefühls und der Inklusion
  • Bildungs- und Lernunterstützung

4. Fördervolumen

Es werden Kleinstförderungen („Mikro-Grants“) in Höhe von 500 bis 1000 Euro (entspricht ca. 2.500 bis 5.000 Lei) pro Projekt und Förderrunde vergeben.

5. Wer kann beantragen?

Antragsberechtigt sind bevorzugt gemeinnützige Organisationen (Vereine, Stiftungen, Kirchengemeinden) aus der Region Székelykeresztúr. Andere lokale Initiativen oder Einzelpersonen können einen Antrag stellen, wenn sie mit einem lokalen gemeinnützigen Partner kooperieren.

6. Auswahlkriterien

  • Übereinstimmung mit den Zielen und Zielgruppen der RIG (siehe §2 Satzung)
  • Nachhaltigkeitspotenzial des Projekts (z.B. Weiterführbarkeit, lokale Vernetzung, Ressourcenschonung)
  • Aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
  • Realistische Planung und Budget
  • Lokaler Bedarf und Relevanz

7. Antragsverfahren

Bitte nutzen Sie das Online-Antragsformular. Anträge können auf Deutsch, Ungarisch oder Rumänisch eingereicht werden.

Antragsfrist für die erste Förderrunde: 31. August 2025.

(Früher eingereichte Anträge mit zeitigem Projektstart können auch vor der Frist geprüft und bewilligt werden, sofern Mittel verfügbar sind.)

Über die Ergebnisse werden die Antragsteller ca. 4-6 Wochen nach der jeweiligen Frist informiert.

8. Abrechnung

Die Förderung erfolgt in der Regel auf Basis von Pauschalen für bestimmte Kostenarten (z.B. Aufwandsentschädigungen, Material, Fahrtkosten). Der Nachweis der Mittelverwendung erfolgt primär über einen inhaltlichen Bericht mit Fotos/Videos und Teilnehmerlisten. Einzelbelege sind nur in Ausnahmefällen oder für bestimmte Kostenarten erforderlich. Details regelt die Fördervereinbarung.

9. Kontakt

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung: info@rig-bautzen.de.

Wir freuen uns auf Ihre Ideen!

Der Vorstand der RIG Bautzen e.V.